Urlaub und Tourismus

Ersatzleistungen, wenn der Flug ausfällt oder sich verschiebt

Geld im Urlaub
Flughafen Flugzeug

Auf den Reisemarkt hat die Corona-Krise gravierende Auswirkungen. Durch sie verspäten sich mehr Flüge oder werden auf einen anderen Tag verschoben als ohnehin schon. Das sorgt für viel Frust bei den betroffenen Leuten, zu denen möglicherweise auch Sie gehören. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigungen besteht.

Flug verschoben Geld zurück: Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie bei einer kurzfristigen Verschiebung ihres Fluges Recht auf bis zu 600 EUR Entschädigung. Substantiiert sich die Annullierung eines Fluges mit dem Coronavirus, steht Ihnen eine Rückerstattung des Ticketpreises in vollem Umfang zu. Die Fluggesellschaft ist gem. EU-Fluggastrechteverordnung Nr.261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen den Betrag innerhalb von 7 Tagen zurückzuerstatten. Sie sollten sich nicht davon beirren lassen, dass viele Fluggesellschaften lediglich Gutscheine offerieren. Das Anbieten von Gutscheinen als Entschädigung ist grundsätzlich rechtens. Jedoch sind Sie als Kunde nicht dazu gezwungen, diese Art der Entschädigung anzunehmen. Gem. EU-Fluggastrechteverordnung können Sie eine finanzielle Rückerstattung ihrer Flugkosten von der Fluggesellschaft beantragen. Außerdem kann die Airline Ihnen einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen anbieten, auch das müssen Sie nicht annehmen. Stattdessen können Sie eine geldliche Rückerstattung oder einen Gutschein von der Airline fordern. Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Rückerstattung besitzen und wie diese konkret aussieht, können Sie Internetseiten nutzen. Dort können Sie einfach ihre Flugdaten eingeben, ehe Sie Auskunft über ihren potentiell vorhandenen Anspruch erhalten. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten, es lohnt sich also.

Flug verspätet Entschädigung: Auch wenn der Flug nicht ausfällt, sondern "nur" verspätet losgeht, können Sie Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Geben Sie den Abflughafen, das Endziel, die Fluggesellschaft sowie das Flugdatum ein, um Informationen zu erhalten. Häufig reicht es, einfach die Flugnummer einzugeben. Dadurch wird die Dauer des Prozesses minimiert. Ebenso können Sie unterscheiden, ob es sich bei Ihrem Flug um einen Direkt- oder Anschlussflug gehandelt hat bzw. handelt. Sollte es um einen Anschlussflug gehen, können Sie bequem die Umstiege hinzufügen.

Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung: Zum einen bezieht sich die EU-Fluggastrechteverordnung auf all jene Flüge, welche innerhalb Europas beginnen. Ebenso sind Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Europa durchgeführt werden und deren Zielflughafen sich innerhalb Europas befindet, davon betroffen.

Was besagt die EU-Fluggastrechteverordnung: Sie sagt aus, dass Passagiere ein Recht auf finanzielle Rückerstattung der Ticketkosten haben, insofern ihr Flug annulliert wird. Dieses Recht besitzen die Kunden insbesondere bei außergewöhnlichen Umständen. Jenes meint, dass die Airline die Annullierung des Fluges nicht selbst verschuldet. Dies ist zum Beispiel bei schlechtem Wetter, Naturkatastrophen, Pandemie Ausbrüchen, terroristischen Angriffen, gesperrten Flughäfen, medizinischen Notfällen von Passagieren sowie einem Streik des Flughafenpersonals oder der Luftsicherheit der Fall. Auch für den Fall, dass die Fluggesellschaft Sie bereits 14 Tage im Voraus von der Annullierung ihres Fluges in Kenntnis gesetzt hat, können Sie ein Recht auf finanzielle Rückerstattung respektive einen Gutschein haben.

Ihr Flug fällt wegen Corona aus, haben Sie das Recht auf Rückerstattung: Wie bereits im vorangegangenen Absatz erwähnt, zählen Pandemie Ausbrüche zu den außergewöhnlichen Umständen. Die EU Kommission hat Covid-19 zu einem außergewöhnlichen Umstand deklariert. Folglich haben Fluggäste, bei denen sich die Annullierung des Fluges mit dem Coronavirus substantiiert, Anspruch auf finanzielle Rückerstattung der Ticketkosten.

Fazit: Es kann sich definitiv lohnen, den Anspruch auf Entschädigungen im Falle eines Flugausfalls oder einer Flugverschiebung zu prüfen. Die Höhe des Anspruches ist dabei vom Einzelfall abhängig und kann nicht verallgemeinert werden. Des Weiteren sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie Gutscheine als Entschädigung nicht akzeptieren müssen. Die Fluggesellschaften MÜSSEN Sie gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 204/2016 pekuniär entschädigen. Fällt Ihr Flug aufgrund des Coronaviruses aus, besitzen Sie Anspruch auf finanzielle Rückerstattung der Ticketkosten. Sie sind sich nicht sicher, ob und in welchem Ausmaß ein Anspruch besteht? Scheuen Sie sich nicht davor, im Internet oder anderweitig, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen. Nichts ist ärgerlicher, als seinem Geld beraubt zu werden.

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Fotos: JoeBreuer/pixabay undfietzfotos/pixabay



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