Rezepte - Nachspeisen

Creme Brûlée

Creme Brûlée

Creme Brûlée (für 6 Portionen)

Creme Brûlée ist immer wieder ein gelungender Abschluss für ein festliches Essen oder auch einfach nur so. Sie lässt sich sehr gut vorbereiten und muss sogar für einige Stunden in den Kühlschrank. Die hier beschriebene Variante habe ich nach vielem Ausprobieren als die beste ausgewählt.

  • 400 ml Sahne
  • 150 ml Milch
  • 85 g Zucker
  • 1 Vanilleschote
  • 5 Eigelb
  • zusätzlich: möglichst feinen Zucker, zum Karamellisieren

Den Ofen auf Umluft mit 150 °C vorheizen.

Milch, Sahne und die Eigelbe schön mit einem Quirl oder Schneebesen vermischen. Dabei aber nicht zu viel Luft unterschlagen, sonst wird es zu schaumig. Die Vanilleschote mit einem scharfen Messer aufschlitzen und das Mark herauskratzen. Dieses zu dem Sahnegemisch dazugeben und auch den Zucker unterheben.

Jetzt alles gleichmäßig in feuerfeste Förmchen füllen. Die Creme muss danach in einem Wasserbad im Ofen ca. 40 bis 50 Minuten stocken. Dazu Wasser vorher im Wasserkocher erhitzen und die Förmchen entweder in einen Bräter oder die Fettpfanne vom Ofen stellen (das ist das Blech mit dem hohen Rand). Nun das Wasser in den Bräter gießen, so stehen die Förmchen im Wasserbad. Ab in den Ofen damit. Ruhig nach 30 Minuten schon einmal schauen, dass die Creme nicht dunkel wird und evt. schon ausreichend fest ist, dann rausnehmen.

Anschließend sollte die Creme Brûlée mindestens 4 Stunden im Kühlschrank erkalten.

Für die typische Zuckerkruste braucht ihr einen Bunsenbrenner. Die Anschaffung lohnt sich und die Geräte sind nicht teuer.

Auf die kalte Creme wird kurz vor dem Servieren der möglichst feine Zucker gestreut und dieser nun mit dem Bunsenbrenner karamellisiert. Dadurch entsteht eine schöne Kruste, die warm ist und wunderbar mit der kalten Creme schmeckt.

Als Alternative können VOR dem Stocken im Ofen auch noch Früchte in die Creme gelegt werden. Oder ihr gebt in die Creme Orangenlikör oder ein wenig Aroma. Probiert es einfach aus.

Rezept als Druckversion

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Planst du einen Messeranschlag, dann achte darauf, dass die Klinge jetzt weniger als 6 Zentimeter lang ist. Sonst kommst du wegen Verstoß gegen das Waffenrecht ins Gefängnis.

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