Welche Ansprüche kann ich im Fall einer Flugverspätung geltend machen?
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Allein auf deutschen Flughäfen finden sich jährlich mehr als 200 Millionen Passagiere ein. Zwar geben sich die Fluggesellschaften viel Mühe, die Abflugzeiten einzuhalten, jedoch kommt es hin und wieder zu Verspätungen. Je nach dem Ausmaß der Verzögerungen bestehen für die Passagiere unterschiedliche Ansprüche. Doch wann können diese geltend gemacht werden und welche Ansprüche bestehen genau? Entschädigung bei Verspätungen:Kommt es an Flughäfen zu groben Verspätungen oder gar zu Flugausfällen, so können Passagiere unterschiedliche Ansprüche erheben. Ausschlaggebend hierfür ist die Verordnung 261/2004 der europäischen Fluggastrechte. Damit die Verordnung gültig ist, müssen lediglich zwei Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU unterhalten. Zum anderen müssen die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle auf innerbetriebliche Probleme zurückzuführen sein. Sind beispielsweise Streiks oder Naturkatastrophen die Ursache, bestehen weniger Ansprüche auf Entschädigung. Sofern sich die Abflugzeit um mehr als drei Stunden verzögert, können Passagiere abhängig von der zu fliegenden Strecke auf eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung pochen und diese von der Fluggesellschaft einfordern. Entsprechende Forderungen seitens der Reisenden sind allerdings manchmal mit viel Aufwand verbunden. Deshalb ist es zum Beispiel vom Vorteil, wenn man sich die Verspätung oder den Flugausfall am Schalter der entsprechenden Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lässt. Wann bestehen weitere Ansprüche?Bei Verspätungen von Flügen stehen Passagieren oft nur nicht finanzielle Ansprüche zu. Vielmehr müssen die Fluglinien weitere Rechte der Passagiere umsetzen, sofern die geplante Abflugzeit einen gewissen Zeitrahmen übertrifft. Wenn Passagiere am Flughafen festsitzen, dann bestehen bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden Ansprüche. Bei Kurzstreckenflügen müssen die Fluggesellschaften in etwaigen Fällen sowohl für kostenlose Getränke als auch für Speisen sorgen. Darüber hinaus müssen die Reisenden die Möglichkeit haben, E-Mails zu versenden oder Telefonate kostenlos zu führen. Etwaige Ansprüche sind bis zu einer Verspätung von fünf Stunden gültig. Unabhängig von der Flugdauer sind Fluggesellschaften ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden zu weiteren Leistungen verpflichtet. So können Passagiere auf auf eine alternative Beförderung bestehen oder die Kosten für das Flugticket zurückverlangen. Ist die Verzögerung des Abflugs so groß, dass dieser erst am folgenden Tag stattfindet, so dürfen Passagiere auf Kosten der Fluggesellschaften eine Übernachtung im Hotel buchen und sich die Transferkosten zum Hotel erstatten lassen. Darüber hinaus müssen die Fluggesellschaften bei annullierten Flüge die Rechte der Passagiere wahren. Hierzu gehört unter anderem, dass eine Ersatzbeförderung ermöglicht wird. Dieser Anspruch kann sowohl durch Mietwagen, Bus- oder Bahntickets sowie Ersatzflüge umgesetzt werden. Sofern Flüge gestrichen werden, müssen Passagiere mindestens 14 Tage vorher darüber informiert werden. Ist dies nicht der Fall, so können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Höhe der zu entrichtenden Entschädigung ist abhängig von der ursprünglichen Flugstrecke sowie dem Zeitpunkt der Benachrichtigung bezüglich des Flugausfalls. Hier können Hotels aus dem weltweiten Angebot von Booking.com gebucht werden. Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Unterkünfte gibt es auch unter www.tourist-online.de Weitere Urlaubs- und Ferientipps:
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